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HAUPTSTELLE TRIER
FILIALE TARFORST
FILIALE ZEWEN
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KLASSE
AM
A1
A2
A
Zweirädrige Kleinkrafträder
- maximale Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
- Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor, bei denen der Motor
bei Geschwindigkeiten über 25 km/h bis max. 45 km/h die
Muskelkraft unterstützt.
Dreirädrige Kleinkrafträder
- maximale Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- maximale Geschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (im Falle von Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien)
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Übungsstunden: nach Bedarf
Was muss ich zur Antragstellung mitbringen?
Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung
von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung
zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Was muss ich zur Antragstellung mitbringen?
mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen
das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht
übersteigt.
Mindestalter: 18
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2, bedarf es
jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber
zum Zeitpunkt der Erteilung seit mindestens zwei Jahren
Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist.
Ohne Vorbesitz von A1:
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: A1, AM
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Was muss ich zur Antragstellung mitbringen?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
OHNE VORBESITZ
MIT VORBESITZ
Mindestalter:
24 Jahre (bei Direkteinstieg)
21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge)
Ausbildung:
Theorie (Doppelstunden á 90 Minuten)
bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden bzw.
bei Erweiterung: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
Praxis:
Übungstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5 Stunden
Autobahnfahrt: 4 Stunden
Nachtfahrt: 3 Stunden
Prüfung:
Theorieprüfung & praktische Prüfung (eingeschlossene Klassen: A1, A2 und AM)
mit VORBESITZ: A1
Mindestalter: 20 Jahre (bei Vorbesitz A1 von mind. 2 Jahren)
Ausbildung:
Theorie (Doppelstunden á 90 Minuten)
bei Erweiterung: 6 Doppelstunden
Praxis:
Überlandfahrt: 3 Stunden
Autobahnfahrt: 2 Stunden
Nachtfahrt: 1 Stunden
Prüfung:
Praktische Prüfung (eingeschlossene Klassen: A1, A2 und AM)
mit VORBESITZ: a2
Bei der Erweiterung der Klasse A2 auf Klasse A, bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A2 ist.
Mindestalter: 20 Jahre (bei Vorbesitz A2 von mind. 2 Jahren)
Fahrschule Andreas Peters
Filiale Tarforst
Im Treff 17d
54296 Trier
Hauptstelle Trier
Katharinenufer 7
54290 Trier
Filiale Zewen
Kantstraße 9
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